Herzlich willkommen
auf meiner Homepage. Sie haben meine Seite angeklickt, weil Sie einen Strafverteidiger suchen oder sich für Strafrecht, Strafprozessrecht oder einfach nur für mich und meine Kanzlei interessieren.
- Sie haben eine Vorladung erhalten?
- Es wurde Ihnen eine Anklage zugestellt?
- Ein Angehöriger, Bekannter oder Mitarbeiter wurde verhaftet und befindet sich in Untersuchungshaft?
- Ihre Geschäfts – oder Privaträume sind durchsucht worden?
- Sie sind mit einem Urteil nicht einverstanden und möchten Rechtsmittel einlegen?
2007 gründete ich mein Anwaltsbüro in Hamburg. 2008 ist ein weiteres Büro in Berlin hinzugekommen.Das Strafrecht, auf das ich mich von Beginn an spezialisiert habe, ist ein sensibler Bereich. Mit einem Strafverfahren überzogen zu werden bedeutet für die Betroffenen eine enorme Belastung.
In dieser Situation ist es wichtig, den Betroffenen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und ihnen als Vertreter Ihrer rechtlichen Interessen persönlich beizustehen.
Als Anwalt für Strafrecht vertrete und berate ich
- Einzelpersonen
- Ärzte
- Freiberufler
- kleinere und mittlere Unternehmen.
Ich bin auf allen Feldern des Strafrechts tätig, unter anderem im
- Arztstrafrecht
- Arbeitsstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht.
Ich verteidige zudem in sämtlichen Verfahrensstadien, vom
- Ermittlungsverfahren bis zum Revisionsverfahren.
Daneben vertrete ich Sie in
- Wiederaufnahmeverfahren und in
- Verfassungsbeschwerdeverfahren mit strafrechtlichem Bezug.
Aufgrund meiner Zulassung vertrete ich meine Mandanten in Strafsachen im gesamten Bundesgebiet vor allen Strafverfolgungsbehörden und allen Gerichten in jeder Instanz.
Ich bin Mitglied der
Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg.
Damit unterliege ich der Berufsaufsicht dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts, die überprüft, ob ich bei meiner Arbeit die speziellen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
sowie des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) einhalte.